Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Wohngebiet Hattenhofen Süd“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 29.09.2014, fest.