Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Wohngebiet Hattenhofen Süd“ bestehend
aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom
29.09.2014, fest.