Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und stimmt der getroffenen Abwägung und der Korrektur der GRZ/GFZ zu. Dies bedingt eine erneute Auslegung, wobei von den Trägern öffentlicher Belange nur das Landratsamt Ostallgäu zu beteiligen ist. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Wohngebiet Hattenhofen Süd“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.09.2014 ist zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.