Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die baufällige
Schlegelmühlbrücke durch eine Geh- und Radwegebrücke zu ersetzen. Voraussetzung
hierfür ist eine grundbuchrechtliche Absicherung und die Zustimmung zur
verkehrsrechtlichen Widmung als Geh- und Radweg seitens der Eigentümer der
Flurstücke 2518/3, 2596 und 2600 (Gemarkung Leuterschach).
Nachdem dieses Bauwerk der Allgemeinheit
dient und ein Verteilerschlüssel nach der Nutzungshäufigkeit als Grundlage
einer Beitragserhebung rechtsicher nicht zu erheben ist, verzichtet die Stadt
Marktoberdorf auf eine Beteiligung der Anlieger gem. dem BayStrWG.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung
in die Wege zu leiten und das wirtschaftlichste Angebot einzuholen.