Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Saliterstraße" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich

 

Erfordernis der Planung:

-         Erweiterungsabsichten des ansässigen Gewerbebetriebes zur Erweiterung des Betriebsstandortes

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

 

-         Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die Erweiterung des ortsansässigen Betriebes zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen

 

-         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).