Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Saliterstraße" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem
beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich
Erfordernis der Planung:
-
Erweiterungsabsichten
des ansässigen Gewerbebetriebes zur Erweiterung des Betriebsstandortes
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele
verfolgt werden:
-
Darstellung
einer gewerblichen Baufläche für die Erweiterung des ortsansässigen Betriebes
zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines
Bebauungsplanes in diesem Bereich
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf
wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte
Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der
räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des
Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem
Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3
BauGB).