Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Saliterstraße" (Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabensbezogenen
Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Fl.-Nrn. 1495, 1499/3 (Teilfläche), 1499/5, 1503 (Teilfläche),
1539/3 (Teilfläche).
Erfordernis der Planung:
Ausweisung von Bauflächen zur Erweiterung des bestehenden
Betriebsstandortes
Ziele der Planung:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Betriebs
-
Geeignete
städtebauliche Zuordnung zu den vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsstrukturen
-
Vermeidung
oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum
-
Vermeidung
von Nutzungskonflikten
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf
wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf
die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche
Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten
Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).