Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Saliterstraße" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1495, 1499/3 (Teilfläche), 1499/5, 1503 (Teilfläche), 1539/3 (Teilfläche).

 

Erfordernis der Planung:

Ausweisung von Bauflächen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsstandortes

 

Ziele der Planung:

 

-         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Betriebs

 

-         Geeignete städtebauliche Zuordnung zu den vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsstrukturen

 

-         Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum

 

-         Vermeidung von Nutzungskonflikten

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).