Beschluss:
Für die Jahresrechnungen der Stadt Marktoberdorf für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 4 GO die Entlastung erteilt.
Beschluss:
Für die Jahresrechnungen der Stadt Marktoberdorf für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 4 GO die Entlastung erteilt.