Beschluss:
Gem. § 4 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 1 Abs. 2
und § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4 Satz 2 und Abs. 5 der Verordnung zur
Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird
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die
Ernennung von Herrn VAen Florian Martin zum Leiter des Standesamts für den
Standesamtsbezirk Marktoberdorf vom 01.11.2014 mit Wirkung vom 01.01.2016
widerrufen und
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Frau
VAe Inge Hofbauer mit Wirkung vom 01.01.2016 zur Leiterin des Standesamts für
den Standesamtsbezirk Marktoberdorf ernannt. Die Ernennung von Frau Hofbauer
zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts für den Standesamtsbezirk
Marktoberdorf vom 01.02.2013 wird gleichzeitig widerrufen.
Die Widerrufe erfolgen in schriftlicher Form, die Ernennung erfolgt
mittels einer Urkunde. Widerrufe und Ernennung werden der unteren
Standesamts-Aufsichtsbehörde (= Landratsamt Ostallgäu) angezeigt.