Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die „Richtlinie der Stadt Marktoberdorf für das kommunale Förderprogramm gemäß Nr. 20 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) zur Durchführung
a) Stadtbildverbessernder Maßnahmen
b) Maßnahmen zur Stabilisierung des zentralen Versorgungsbereichs
c) Maßnahmen zur Barrierefreiheit
in der vorgelegten Fassung mit einem Fördervolumen von jährlich 50.000 EUR.
Gleichzeitig wird die „Satzung der Stadt Marktoberdorf zur Durchführung privater Baumaßnahmen der Städtebauförderung“ vom 31.07.1996 außer Kraft gesetzt.