Beschluss:
Der Stadtrat folgt der Rechtsauffassung der Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen und des VG Augsburg und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1428/14, Gemarkung Marktoberdorf.