Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, im Zusammenhang mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG, die Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen und beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem Finanzamt die dafür erforderlichen Erklärungen für die Stadt Marktoberdorf, die Stadtwerke, den Mittelschulverband Marktoberdorf, den Grundschulverband Leuterschach-Wald, die Seelhausstiftung, die Antonia und Hermann Götz-Stiftung und die Familie Paul Breitkopf Stiftung bis spätestens 31.12.2016 fristgerecht abzugeben.