Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung mit dem Vergabeverfahren nach VgV (Vergabeverordnung) durch einen Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung mit dem Vergabeverfahren nach VgV (Vergabeverordnung) durch einen Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchzuführen.