Beschluss:
Frau Carolin Beylschmidt wird gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 S. 1 AVPStG auf jederzeitigen Widerruf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Marktoberdorf ernannt.
Beschluss:
Frau Carolin Beylschmidt wird gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 S. 1 AVPStG auf jederzeitigen Widerruf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Marktoberdorf ernannt.