Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS/EWS) der Stadt Marktoberdorf vom 23.06.1993 in der Fassung vom 26.11.2012
festgesetzten Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren sowie die in der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt
Marktoberdorf vom 11.12.1996 in der Fassung vom 15.12.2009 festgesetzten
Herstellungsbeiträge, Grundgebühren und Verbrauchsgebühren werden zum
01.01.2017 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen
Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Beiträge,
der Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren wird die Anpassung
voraussichtlich zu einer Erhöhung der Beiträge, der Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren
gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen.
Nach Abschluss der Berechnungen wird einer rückwirkenden Anpassung der
entsprechenden Beiträge, Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebührensätzen
sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und BGS/EWS dem Neuerlass
der BGS/WAS und BGS/EWS entsprochen.