Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Marktoberdorf vom 23.06.1993 in der Fassung vom 26.11.2012 festgesetzten Herstellungsbeiträge und Einleitungsgebühren sowie die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt Marktoberdorf vom 11.12.1996 in der Fassung vom 15.12.2009 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren und Verbrauchsgebühren werden zum 01.01.2017 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Beiträge, der Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Beiträge, der Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen.

 

Nach Abschluss der Berechnungen wird einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beiträge, Grund-, Verbrauchs- und Einleitungsgebührensätzen sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS und BGS/EWS dem Neuerlass der BGS/WAS und BGS/EWS entsprochen.