Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf billigt den Entwurf (ohne Begründung) zur 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbe- und Industriegebiet Marktoberdorf-West" in der Fassung vom 06.12.2016.

 

Der Stadtrat billigt für die 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbe- und Industriegebiet Marktoberdorf-West" zusätzlich zu der bereits zugeordneten Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1222/0 (Teilfläche) im "Wasenmoos" zudem die zwei folgenden als Ausgleichsfläche 2 potenziell in Betracht kommenden Flächen:

 

       Fläche 1: Fl.-Nrn. 1371/0 (Gemeinde Ruderatshofen, Gemarkung Ruderatshofen)

       Fläche 2: Fl.-Nrn. 1372/0 (Gemeinde Ruderatshofen, Gemarkung Ruderatshofen)

 

Der Stadtrat erkennt deren jeweilige grundsätzliche Eignung als Kompensationsmaßnahme für den durch die Planung verursachten Eingriff an. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen und das daraus resultierende Aufwertungspotential für die oben genannten Flächen zu prüfen und die Flächen in benötigtem Umfang als Ausgleichsflächen für den Eingriff heranzuziehen, die tatsächlich zur Kompensation für den durch die Planung verursachten Eingriff erforderlich sind. Sie wird ferner beauftragt, den Entwurf inkl. des konkretisierten Maßnahmenkonzeptes fertigzustellen. Das konkretisierte Maßnahmenkonzept für die in Betracht kommenden Ausgleichsflächen ist in den Entwurf in der Fassung vom 06.12.2016 einzuarbeiten. Das Fassungsdatum wird beibehalten.

 

Für den Entwurf ist die Begründung auszuarbeiten. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.