Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohn- und Geschäftshaus an der Buchel“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus an der Buchel" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 184/3, 185, 186, 187 und 188.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.