Beschluss:
Der bestehende Beschluss vom 13.03.2017 wird folgendermaßen abgeändert: Die Geschwisterermäßigung ab dem 2. Kind von 30,00 EUR gilt einrichtungsübergreifend über alle Kita-Formen der Stadt, Kinderkrippe – Kindergarten – Kinderhort.
Beschluss:
Der bestehende Beschluss vom 13.03.2017 wird folgendermaßen abgeändert: Die Geschwisterermäßigung ab dem 2. Kind von 30,00 EUR gilt einrichtungsübergreifend über alle Kita-Formen der Stadt, Kinderkrippe – Kindergarten – Kinderhort.