Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „EDEKA“ in der Fassung vom 10.11.2017.
Mit dem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.