Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt
Marktoberdorf beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für das „Gebiet östlich der
Gemeindegrenze Thalhofen, südlich der Johann-Georg-Fendt-Straße, westlich der
Bahnhofstraße und nördlich der Bundesstraße B 472"
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB).
Gemäß § 13 BauGB wird
die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5
für das „Gebiet östlich der Gemeindegrenze Thalhofen, südlich der
Johann-Georg-Fendt-Straße, westlich der Bahnhofstraße und nördlich der
Bundesstraße B 472" im sog. vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der
Änderung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos)
ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches: Fl.-Nrn.: 466, 466/16, 466/17.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur
Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von
Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des
Aufstellungsverfahrens ändern.