Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das „Gebiet östlich der Gemeindegrenze Thalhofen, südlich der Johann-Georg-Fendt-Straße, westlich der Bahnhofstraße und nördlich der Bundesstraße B 472" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Gemäß § 13 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 für das „Gebiet östlich der Gemeindegrenze Thalhofen, südlich der Johann-Georg-Fendt-Straße, westlich der Bahnhofstraße und nördlich der Bundesstraße B 472" im sog. vereinfachten Verfahren aufgestellt.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn.: 466, 466/16, 466/17.

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.