Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Hauptverwaltungs-, Personal- und Finanzausschusses werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Städtischen Musikschule künftig nach jeder tariflichen Lohnerhöhung zum jeweils darauffolgenden Schuljahresbeginn in gleicher prozentualer Höhe angepasst.

 

Vorbehaltlich der Ratifizierung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zum 1. März 2018, werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Städtischen Musikschule ab Schuljahresbeginn 2018/2019 um 3,19 % erhöht und die neuen Gebührenverzeichnisse (s. Anlage zum Beschluss), gültig ab 1. September 2018, beschlossen.