Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 04.06.2018 zu Eigen.

 

Die in der Stadtratssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage.

 

Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten der Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 11.01.2018. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textteiles. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Wohn- und Geschäftshaus an der Buchel“ in der Fassung vom 11.01.2018 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.