Beschluss:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die im Umgriff der erforderlichen Tiefbaumaßnahme stehenden Anpassungen des Straßenkörpers/Gehweges und die Sicherstellung der Gefahrenstelle (Querungshilfe) mit durchzuführen. Die Möglichkeit einer Fußgängerbedarfsampel an dieser Stelle ist zu untersuchen.