Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Südlich Gschlatt“. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Hinweise:

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren.