Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Sulzschneid Nordwest“. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Hinweise:

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.