Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt den vorliegenden Bedarfsplan und erkennt folgende Plätze als
bedarfsnotwendig an:
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren:
Die Stadt
Marktoberdorf erkennt 135 Krippenplätze als bedarfsnotwenig an.
Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs
Jahren:
Die Stadt
Marktoberdorf erkennt 702 Kindergartenplätze unter Berücksichtigung von
Inklusionsbedarf und Entwicklung von Geburtenzahlen als bedarfsnotwenig an.
Betreuungsplätze für Schulkinder:
Die Stadt
Marktoberdorf erkennt 325 Hortplätze als bedarfsnotwenig an.