Beschluss:
Die Geschwisterermäßigung für Kindergartenkinder entfällt durch die Beitragsentlastung sämtlicher Kindergartenkinder durch den Freistaat Bayern ab 01.04.2019.
Beschluss:
Die Geschwisterermäßigung für Kindergartenkinder entfällt durch die Beitragsentlastung sämtlicher Kindergartenkinder durch den Freistaat Bayern ab 01.04.2019.