Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 „Kreisbauhof Süd“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich befindet sich südlich des Gewerbe- und Industriegebietes Marktoberdorf-West und südlich der B472 in der Umgebung des Tierheims und ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern.