Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreisbauhof-Süd“ gemäß § 12 BauGB i. V. m § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist 1,3 ha groß und wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern.