Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Hinterm Schloss“. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).