Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Hinterm Schloss“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der vorläufige räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Parallelverfahren geändert.