Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

 

1.  Der Stadtrat ordnet für das Teilgebiet (Flst. 1580 altes Krankenhausgelände, sowie einen Teil von Flst. 1400/2 Saliterstraße) des Bebauungsplanes Nr. 66  „Hochwiesstraße“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Der Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet ist in Bearbeitung.

 

2.  Die Stadt überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung und Vermessung Marktoberdorf.

 

3.  Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Marktoberdorf über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens-und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.