Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau-gesellschaft mit der Maßgabe, dass ein Geschäftsbesorger eingesetzt wird, weiterzuverfolgen und die Bewertung der Wohneinheiten, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.