Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Planungsprinzipien und Verkehrsflächenaufteilung nach RASt, grundsätzlich von außen nach innen und mit einer angestrebten Straßenraumproportion im Verhältnis von 30 : 40 : 30 (Seitenraum : Fahrbahn : Seitenraum) an das beauftragte Ingenieurbüro weiter zu geben.