Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der
Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 16.12.2019 zu eigen. Der Bebauungsplan Nr.
66 „Hochwiesstraße“ in der Fassung vom 16.12.2019 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 16.12.2019 wird
zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung
angepasst.