Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 16.12.2019 zu eigen. Der Bebauungsplan Nr. 66 „Hochwiesstraße“ in der Fassung vom 16.12.2019 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 16.12.2019 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung angepasst.