Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Im Riedle" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich der 1.Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.Nrn. 203, 204 und 205 (Gemarkung Marktoberdorf). Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.