Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Grundschulareal St. Martin“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.