Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2

Beschluss:

 

In Anbetracht des hohen Aufkommens an Schwerlastverkehr, der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigung der Anwohner durch Staubentwicklung und des beengten Verkehrsraumes beschließt der Stadtrat die Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h sowie die Verschiebung der Zone 30 in die abgehenden Seitenstraßen, wie oben dargestellt. Die Beschilderung wird nach dem Verkehrszeichenplan (siehe Anlage) angeordnet und aufgestellt.

 

Sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung entlang des Bahngleises auf Tempo 20 km/h sich hinsichtlich der Staubentwicklung nicht als ausreichend darstellen, wird die Verwaltung beauftragt, auch in diesem Bereich eine weitere Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 10 km/h vorzunehmen.