Beschluss:
In Anbetracht des hohen Aufkommens an Schwerlastverkehr, der damit
verbundenen erheblichen Beeinträchtigung der Anwohner durch Staubentwicklung
und des beengten Verkehrsraumes beschließt der Stadtrat die Reduzierung der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h sowie die
Verschiebung der Zone 30 in die abgehenden Seitenstraßen, wie oben dargestellt.
Die Beschilderung wird nach dem Verkehrszeichenplan (siehe Anlage) angeordnet
und aufgestellt.
Sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung entlang des Bahngleises auf Tempo
20 km/h sich hinsichtlich der Staubentwicklung nicht als ausreichend
darstellen, wird die Verwaltung beauftragt, auch in diesem Bereich eine weitere
Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 10 km/h vorzunehmen.