Beschluss:
Herr Zweiter Bürgermeister Wolfgang Hannig wird gem. § 2 Abs. 3 AVPStG in stets widerruflicher Weise mit Wirkung vom 26. Mai 2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Marktoberdorf bestellt. Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.