Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 "Grundschulareal St. Martin" zustimmend zur Kenntnis. Mit diesem Entwurf sind die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.