Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Nr. 77 „Wohnhaus an der Eberle-Kögl-Straße 25“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.09.2020, als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.