Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

 

Der Stadtrat beschließt ferner:

 

1.    Den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

2.    Die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

 

3.    Die Übernahme eines Stammkapitalanteils am gKU in Höhe von 1,50 € je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 bzw. 1000, also 28.000 Euro zzgl. der Ausgleichszahlung in Höhe von 10.275,54 € zum derzeitigen Unternehmenswert.

 

Abstimmungsergebnis:                  Ja: 24             Nein: 0

 

Beschluss:

 

4.    Die Entsendung von Vertretern der Stadt Marktoberdorf wird wie folgt festgelegt:

 

 

Ordentliche Mitglieder

Vertreter

1.

Erster Bürgermeister Hr. Dr. Hell

Dritter Bürgermeister Hr.  Eichinger

2.

Hr. Elmer (Verkehrsbeauftragter)

Fr. Dr. Fritzsche