Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 Abs. 3
Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Verstöße gegen
die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.
Der Stadtrat beschließt ferner:
1. Den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung
Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens
Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. wird in der vorliegenden Form
zugestimmt.
2. Die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame
Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §
24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die
zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.
3.
Die Übernahme eines Stammkapitalanteils am gKU in
Höhe von 1,50 € je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 bzw. 1000, also 28.000
Euro zzgl. der Ausgleichszahlung in Höhe von 10.275,54 € zum derzeitigen
Unternehmenswert.
Abstimmungsergebnis: Ja:
24 Nein: 0
Beschluss:
4. Die Entsendung von Vertretern der Stadt Marktoberdorf wird wie folgt
festgelegt:
|
Ordentliche
Mitglieder |
Vertreter |
1. |
Erster
Bürgermeister Hr. Dr. Hell |
Dritter Bürgermeister Hr. Eichinger |
2. |
Hr. Elmer
(Verkehrsbeauftragter) |
Fr. Dr.
Fritzsche |