Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass für die Erschließung der Fl.Nrn. 132/1,
133/6 und 134/0 Gemarkung Geisenried auf der öffentlichen Verkehrsfläche der
Straßenname „Am Wegacker“
Verwendung finden soll. Der Straßenname gilt für die im Plan eingezeichnete
Straße (rote Markierung), beginnend bei der Einmündung Immenhofener Straße
(bzw. Schrottweg) und endend bei der Einmündung in den Ottobüchlweg.