Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung (BGS/EWS) der Stadt Marktoberdorf vom 30.05.2017 festgesetzten Einleitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) (§ 10 und § 10a BGS/EWS) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der
Ein-leitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) wird die
Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einleitungsgebühren gegenüber
den derzeit geltenden Sätzen führen.
Nach Abschluss der Berechnungen wird einer rückwirkenden Anpassung der
entsprechenden Einleitungsgebührensätzen sowie der entsprechenden Bestimmungen
in der BGS/EWS entsprochen.