Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung (BGS/EWS) der Stadt Marktoberdorf vom 30.05.2017 festgesetzten Einleitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) (§ 10 und § 10a BGS/EWS) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Ein-leitungsgebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen.

 

Nach Abschluss der Berechnungen wird einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Einleitungsgebührensätzen sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS entsprochen.