Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Kurbeitragssatzung. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Kurbeitragssatzung. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.