Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das „Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ sowie das „Reduzierte Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ als Bestandteile der Satzung nach den von der Verwaltung vorgelegten Entwürfen. Die Gebührenverzeichnisse gelten ab 1. September 2021 und ersetzen die bis dahin geltenden Gebührenverzeichnisse vom 25. Mai 2020.