Beschluss:
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer
städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG und deren
Verwaltung durch einen Geschäftsbesorger.
Der Stadtrat beschließt, das Szenario der Gründung einer Kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft zur Sanierung/Ersatz und Nachverdichtung des teilweise
überalterten Wohnungsbestandes in der Füssener-/Lächlerstraße
weiterzuverfolgen. Eine Kooperation mit der Wohnungsbaugenossenschaft
Marktoberdorf in Form einer baulichen Investition der Genossenschaft zur
Schaffung von zusätzlichem genossenschaftlichem Wohnraum auf dem Areal Füssener-/Lächlerstraße
wird angestrebt.
Um eine ausreichende Eigenkapitalausstattung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu gewährleisten, ist die Einlage von Grundstücken aus dem Krankenhausareal vorgesehen. Diese sollen zukünftig mit Mietwohnungen bebaut oder unbebaut veräußert werden. Ein Bauträgergeschäft ist in der zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht zwingend vorgesehen. Zudem soll die Option auf Bauprojekte auf städtischen Grundstücken in Kernstadt und Ortsteilen bestehen.
Die Verwaltung der Wohnungsbaugesellschaft soll im Rahmen einer umfassenden kaufmännischen und technischen Geschäftsbesorgung durch einen erfahrenen wohnungswirtschaftlichen Geschäftsbesorger erfolgen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- Die Ausarbeitung der im Entwurf vorliegenden Gesellschaftsverträge zu beauftragen.
- Die Ausschreibung einer umfassenden kaufmännischen und technischen Geschäftsbesorgung für die Wohnungsbaugesellschaft durchzuführen.
- Eine aktuelle Bedarfsanalyse für geförderten und genossenschaftlichen Wohnungsbau zu beauftragen.
Nach Vorlage der beauftragten Ausarbeitungen, der Grundstücksbewertungen und Prüfung durch die Rechtsaufsicht werden die endgültigen Beschlüsse (Gründung, Grundstücksübertragungen, Geschäftsbesorgung) durch den Stadtrat gefasst.