Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der
Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 07.05.2021 zu eigen. Der Bebauungsplan Nr.
78 „Grundschulareal St. Martin“ in der Fassung vom 07.05.2021 wird gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
07.05.2021 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.