Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 28.05.2021 zu eigen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Schwendener Straße“ (Allgäuer Brauhaus) in der Fassung vom 18.05.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 18.05.2021 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.