Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der
Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 28.05.2021 zu eigen. Die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 30 „Schwendener Straße“ (Allgäuer Brauhaus) in der Fassung vom
18.05.2021 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung
in der Fassung vom 18.05.2021 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.