Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren für eine Beschaffung mobiler oder stationärer Luftreinigungsgeräte notwendigen Schritte zu unternehmen.

 

Weiter wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, auf Grundlage der jeweils aktuellen Daten eine Beschaffung zu veranlassen und gegebenenfalls hierfür auch außerplanmäßige Ausgaben vorzunehmen.