Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die weiteren für eine Beschaffung mobiler oder stationärer Luftreinigungsgeräte
notwendigen Schritte zu unternehmen.
Weiter wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, auf Grundlage der
jeweils aktuellen Daten eine Beschaffung zu veranlassen und gegebenenfalls
hierfür auch außerplanmäßige Ausgaben vorzunehmen.