Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 05.07.2021 zu Eigen und stimmt der Korrektur der Festsetzungen zur Höhe des Gebäudes zu.

 

Der Stadtrat billigt die Entwurfsfassung mit den eingearbeiteten Änderungen vom 20.09.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung im Bereich der Flurnummern 920/7 und 920/10 Gemarkung Bertoldshofen, Ortsteil Hausen erneut öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.