Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt
Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur
Fassung vom 05.07.2021 zu Eigen und stimmt der Korrektur der Festsetzungen zur
Höhe des Gebäudes zu.
Der Stadtrat billigt die
Entwurfsfassung mit den eingearbeiteten Änderungen vom 20.09.2021. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung im Bereich der
Flurnummern 920/7 und 920/10 Gemarkung Bertoldshofen, Ortsteil Hausen erneut
öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge
der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. §
4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen
bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von
den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3
BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.