Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage
zur Fassung vom 20.09.2021 zu Eigen. Die Einbeziehungssatzung im Bereich der Flurnummern 920/7 und 920/10,
Gemarkung Bertoldshofen, Ortsteil Hausen in der Fassung vom 20.09.2021 wird
gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung
vom 20.09.2021 wird zugestimmt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.